Grundlagen des Nachbarschutzes gegen Bauvorhaben

Dr. Tobias Timo Weitz

I. Wann kann der Mandant erfolgreich Rechtsmittel gegen ein Nachbarvorhaben einlegen?

1. Rechtswidrigkeit des Nachbarvorhabens

2. Keine Abweichung nach HBO, Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) oder Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB)

3. Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Mandanten

 

a) Verletzung einer dritt-/nachbarschützenden Norm
aa) Beispiele aus dem Bauordnungsrecht

      • Bauordnungsrechtliche Generalklausel
      • Abstandsflächenregelungen
      • Verunstaltungsverbot (ausnahmsweise)
      • Baustelleneinrichtung (teilw.)
      • Standsicherheitsanforderungen (teilw.)
      • Anforderungen zum Schutz gegen schädliche Einflüsse (teilw.)
      • Brandschutzanforderungen
      • Schall- u. Erschütterungsschutzanforderungen (teilw.)
      • Anforderungen an die Brennstofflagerung (teilw.)
      • Verbot der Ableitung von Oberflächenwasser auf Nachbargrundstücke
      • Vorschriften zur Entlüftung von Kleinkläranlegen und Behältern
      • Abweichungsvorschrift (Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung / Nachbarschützende Wirkung, wenn Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften beabsichtigt)
      • Satzungen nach HBO (je nach Inhalt)


bb) Beispiele aus dem Bauplanungsrecht

  • Festsetzungen eines Bebauungsplans
  • über die Art der baulichen Nutzung
  • über das Maß der baulichen Nutzung (ausnahmsweise)
  • über die Bauweise (ausnahmsweise)
  • über die überbaubare Grundstücksfläche (ausnahmsweise)
  • nach §9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB („Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen
  • Nicht nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans über das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 BauNVO u. den Befreiungstatbestand nach § 31 Abs. 2 BauGB
  • Gebot der Rücksichnahme, § 15 Abs. 1 BauNVO
  • Befreiungstatbestand (i.V.m. Rücksichtnahmegebot und erforderl. Würdigung der nachbarlichen Belange teilw.), § 31 Abs. 2 BauGB
  • § 33 BauGB (Genehmigungen im Vorgriff auf einen Bebauungsplan/Nachbarschutz im selben Umfang wie zukünftige Festsetzungen)
  • § 34 Abs. 1 BauGB (Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich) i.V.m. dem Gebot der Rücksichtnahme
  • § 34 Abs. 2 BauGB (Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mit Anknüpfung an Gebietsart/teilweise)
  • § 34 Abs. 3 BauGB (Verbot schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche/ausnahmsweise)
  • § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich/ausnahmsweise über Rücksichtnahmegebot, z.B. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)


cc) Sonstige Beispiele

  • Denkmalschutzrecht (ausnahmsweise)
  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen (z.B. § BImSchG)


b) Mandant gehört zum geschützten Personenkreis

4. Verhältnismäßigkeit eines Einschreitens gegen das Nachbarvorhaben

II. Welche „Rechtsmittel“ stehen gegen Nachbarbauvorhaben zur Verfügung