Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mediator
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Tobias Timo Weitz wurde 1978 in Lich (Landkreis Gießen) geboren. Nach seinem Zivildienst bei der Diakoniestation Hoher Vogelsberg in Schotten studierte er von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Einen Teil dieses Studiums verbrachte er dabei in England an der University of Kent at Canterbury (UKC). Studienbegleitende Praktika absolvierte Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz beim Amts- und Landgericht Marburg, beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, in der Kanzlei „Merriman White“ in London sowie in einer internationalen Großkanzlei, nachdem er bereits vor seinem Studium ein Praktikum in einer lokalen Rechtsanwaltskanzlei seiner Heimatstadt Schotten durchlaufen hatte. Hinzu kamen studienbegleitende Tätigkeiten als freier Mitarbeiter einer lokalen Tageszeitung sowie als studentische Hilfskraft am Institut für Rechtsvergleichung und am Institut für öffentliches Recht der Philipps-Universität Marburg.
Seiner erfolgreichen ersten Staatsprüfung im Mai 2004 schloss sich eine dreisemestrige Zusatzqualifikation im privaten Baurecht sowie eine Promotion zur Erlangung der juristischen Doktorwürde an. Begleitet wurde dies durch Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Philipps-Universität Marburg (August 2004 bis Dezember 2008) sowie einer lokalen Marburger Anwaltskanzlei (August 2004 bis Februar 2005).
Am 9./10. Oktober 2008 wurde Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg schließlich der akademische Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.) verliehen, nachdem er bereits im November 2007 sein Referendariat mit Tätigkeiten am Amtsgericht Kirchhain, am Schöffengericht Marburg, am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, am Verwaltungsgericht Gießen sowie in der Anwaltskanzlei Lankau & Collegen begonnen hatte und seine Dissertation mit dem Titel „Gerichtsnahe Mediation in der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit“ im Sommer 2008 veröffentlicht worden war.
Nach erfolgreich bestandenem zweitem juristischem Staatsexamen im November 2008 zog Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz zum Dezember 2008 nach Südhessen und nahm hier seine Tätigkeit bei der Anwaltskanzlei „Lankau & Collegen“ in Darmstadt auf. Am 18. Dezember 2008 wurde er von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Anwalt zugelassen. Am 15.3.2012 wurde Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz die Befugnis verliehen, die Bezeichnung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen. Seit Januar 2013 ist Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz Partner der Kanzlei „Rechtsanwälte Lankau, Dr. Weitz & Collegen (Partnerschaftsgesellschaft)“, heute „Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare PartGmbB“, vormals „Rechtsanwälte Lankau, Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen Partnerschaftsgesellschaft mbB.“
Neben den vorstehenden Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten ist Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts in den Bereichen des Abfallrechts bzw. Kreislaufwirtschaftsrechts, des Bodenschutzrechts, des Beamtenrechts inklusive Versorgungsrechts, des Denkmalschutzrechts, der Enteignung bzw. des Enteignungsrechts, des Gaststättenrechts, des Gewerberechts, des Naturschutzrechts, des Polizeirechts, des Straßenrechts, des Umweltrechts, des Versammlungsrechts, des Wasserrechts und des Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie auf dem Gebiet des Zivilrechts in den Bereichen des Nachbarrechts, des Gesellschaftsrechts und des Vertragsrechts tätig. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst dabei unter anderem die anwaltliche Beratung bzw. Rechtsberatung, die Anfertigung von Rechtsgutachten, die Vertragsgestaltung (auch städtebauliche Verträge betreffend), die Vertretung im Verwaltungsverfahren von der Antragstellung über die Erwirkung eines Verwaltungsaktes (eines „Bescheides“ / einer „Verfügung“) und das Widerspruchsverfahren bis hin zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung / Prozessvertretung (Klageverfahren, Eilverfahren u. sonstige Gerichtsverfahren), das Forderungsmanagement von der außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen über das Mahnverfahren / einen Mahnbescheid bis hin zur Klage sowie die Durchführung einer Mediation.
Nachdem er die notarielle Fachprüfung im September 2015 abgelegt hatte, wurde Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Weitz zunächst im Oktober 2015 durch den Präsident des Landgerichts Darmstadt für den Zeitraum vom 01.11.2015 bis zum 31.10.2016 zum Notariatsverwalter anstelle des mit Ablauf des 31.10.2015 ausgeschiedenen Notars Dr. h.c. Ingo-Endrick Lankau bestellt. Es folgte am 25.2.2016 die Vereidigung als Notar.
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte & Notare PartGmbB
Deutsche-Telekom-Allee 1
64295 Darmstadt
06151 / 9581-0
anwalt@kanzlei-lwg.de
notar@kanzlei-lwg.de
Erreichbarkeit der Telefonzentrale
Mo. – Do. 08:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Besucherparkplätze
Anfahrt der Parkplätze in der
Tiefgarage über Ida-Rhodes-
Str. 3 (Premier im Hotel)
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte und Notare in Darmstadt