Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert hat? Dann vertrauen Sie auf die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht der Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare, die Ihnen in unserem Anwaltsbüro in Darmstadt bei Angelegenheiten rund um das
und vielem mehr versiert und kompetent zur Seite steht.
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger einerseits und dem Staat, den Ländern, den Regierungspräsidien, den Landkreisen, den Städten und Gemeinden sowie den sonstigen Behörden andererseits, aber auch die Funktionsweise der Verwaltung und das Verhältnis unterschiedlicher Behörden/staatlicher Stellen untereinander. Ein besonderes Augenmerk aus Sicht des Bürgers liegt dabei auf dem Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte (Bescheide, Verfügungen, Anordnungen) und sonstiges Handeln der Behörden (Realakte, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge) und aus Behördensicht auf der Durchsetzung staatlicher Rechte und Maßnahmen.
Im Bereich des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich – z.B. Verhandlungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen etc. –, vorprozessual – z.B. im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren – sowie prozessual – z.B. im Rahmen von Anfechtungsklagen, Verpflichtungsklagen, (Fortsetzungs-) Feststellungsklagen, allgemeinen Leistungsklage, Normenkontrollverfahren, Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) und Beschwerden sowie in Berufungsverfahren oder Revisionen – vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht in folgenden Bereichen:
Das öffentliche Baurecht als Teil des Verwaltungsrechts umfasst u.a. das Bauordnungsrecht (u.a. Abstandsflächenrecht, Brandschutzrecht u. Baugenehmigungsrecht), das Bauplanungsrecht, inklusive das die Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) betreffende Recht, das Denkmalschutzrecht, das Umlegungsrecht, das Erschließungsrecht sowie das sonstige Städtebaurecht inklusive das Recht der städtebaulichen Verträge (immobilienbezogenes Verwaltungsrecht).
Auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts beraten und vertreten wir Sie u.a. in allen Fragen rund um die Themen:
Das Beamtenrecht regelt sämtliche Fragen zu den Themen:
sowie sonstige Rechte wie z.B. Dienst- und Treuepflicht. Das Beamtenrecht umfasst folglich alle Bestimmungen, die die Rechtsstellung von Beamten abstecken. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen dieses Rechtsgebiets.
Neben allen Facetten des Beamtenrechts im Verwaltungsrecht sind wir für unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des sonstigen öffentlichen Dienstrechts tätig, d.h. mit Blick auf jene Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, ohne Beamte zu sein, insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellten und Arbeiter, aber auch Soldaten im Bereich des Soldaten-/Wehrrechts.
Als Immissionsschutzrecht wird die Gesamtheit jener Vorschriften und Normen bezeichnet,
Insbesondere geht es um auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Geräusche („Lärmimmissionen“/Lärm), Luftverunreinigungen (Rauch, Ruß, Gase/Abgase, Aerosole, Dämpfe, „Geruchsimmissionen“ und sonstige Luftschadstoffe), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen (u.a. Elektromagnetische Felder) und ähnliche Umwelteinwirkungen. Darüber hinaus gehört zum Immissionsschutzrecht das Treibhausgas-Emissionshandelsrecht.
Eine besondere Rolle spielt das Immissionsschutzrecht im Verwaltungsrecht bei der Aufstellung von
Zu den wichtigsten Bestimmungen des Immissionsschutzrechts gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), die auf dessen Grundlage erlassen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV), die Technische Anleitung Lärm („TA Lärm“), die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), die Störfallverordnung, das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
In allen Fragen des Immissionsschutzrechts stehen wir unseren Mandanten beratend sowie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.
Im Kommunalrecht o.a. Kommunalverfassungsrecht beraten und vertreten wir
Die Themen in dem Bereich des Verwaltungsrecht umfassen:
Das Umweltrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrecht. Im Umweltrecht als Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken, beraten und vertreten wie Sie u.a.
Aber auch das öffentliche Baurecht (Bauordnungsrecht u. Bauplanungsrecht), das Raumplanungsrecht und das Raumordnungsrecht, die wasserwirtschaftliche Planung, das (Umwelt-)Ordnungsrecht, der allgemeine Flächenschutz sowie das Straßenrecht weisen Bezüge zum Umweltrecht auf und gehören zu unserem Tätigkeitsbereich (siehe oben).
Das Vergaberecht, im Bereich des Verwaltungsrecht, regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und (in Einzelfällen) auch private Auftraggeber (öffentliche Auftragsvergabe). Es wird auch als öffentliches Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet und umfasst Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen ein Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim Einkauf von Leistungen durch den Staat suchen kann. Es dient dazu, Preisabsprachen, Korruption und die Verletzung von Geheimhaltungspflichten zu vermeiden.
Das Vergabeverfahren basiert auf einer Vielzahl europa- und haushaltsrechtlicher, aber auch sonstiger nationaler Regelungen. Es sind sowohl vergabe- als auch vertrags- und haushaltsrechtliche Aspekte relevant.
Einen Schwerpunkt bildet das Recht der Bauvergabe / das Recht der Vergabe von Bauleitungen (Bauvergaberecht u.a. nach VOB/A), aber auch die Vergabe sonstiger Leistungen (VOL/VOF).
In allen Fragen des Vergaberechts beraten und vertreten wir (Sie gerne. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Planung, Durchführung und Realisierung von Projekten mit vergaberechtlichen Bezügen. Außerdem beraten wir auch Bieter bei der Durchführung von Rügeverfahren und anschließenden Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern oder den Vergaberechtssenaten.
Das Verwaltungsverfahrensrecht ist das die einzelnen Bereiche des materiellen Verwaltungsrechts (z.B. öffentliches Baurecht, Umweltrecht) übergreifende, von den Behörden zu beachtende Verfahrensrecht. Wichtigste Gesetze sind in diesem Bereich die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) des Bundes und der Länder.
Hier wird Folgendes geregelt:
Das Verwaltungsprozessrecht, insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), regelt das Prozessrecht vor den deutschen Verwaltungsgerichten.
Es umfasst vor allem Regelungen
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