Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau
(Partner)

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Diplom-Mediator (FH)
Mediator im Konfliktmanagement

dr.lankau@kanzlei-lwg.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Weitere Interessenschwerpunkte

Tätigkeitsfelder als Mediator

Lebenslauf

Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau, Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und am Landgericht Darmstadt, wurde 1945 in Düsseldorf geboren. Er wuchs auf in Soest und legte dort am humanistischen Gymnasium die Reifeprüfung ab. Von 1966 bis 1971 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg sowie zwei Semester Skandinavistik. Einen Teil seines Studiums verbrachte er in Schweden. Hinzu kamen wissenschaftliche Tätigkeiten an den Lehrstühlen von Herrn Professor Dr. Maurer, Herrn Professor Dr. Hupe und Herrn Professor Dr. Otto.

Seiner erfolgreichen ersten Staatsprüfung 1971 mit Prädikatsexamen schloss sich das Rechtsreferendariat am Landgericht Limburg, bei der Staatsanwaltschaft Limburg, dem Landkreis Marburg, dem Regierungspräsidium Kassel, der Kanzlei Dr. Sievers, Sievers & Binnberg in Soest sowie am Amtsgericht Schwalmstadt und dem Verwaltungsgericht Kassel an. Während dieser Zeit war er ferner abgeordnet an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer für ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium.

Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen ebenfalls mit Prädikatsexamen war Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau von 1973 bis 1976 zunächst Verwaltungsrat, dann Oberverwaltungsrat beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, unter anderem als Referent für Kommunalverfassungsrecht mit Nebengebieten. Von 1976 bis 1983 war er gewählter Bürgermeister der Kreisstadt Groß-Gerau. 1983 wurde er als Rechtsanwalt in Darmstadt zugelassen.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. h.c. Lankau gründete in Darmstadt 1983 seine eigene Kanzlei und verband sich mit der seit 1951 bestehenden Praxis des Rechtsanwalts und Notars Dr. Lang zur Kanzlei „Lankau & Dr. Lang“. 1987 erwarb Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau die Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht. 1989 wurde er als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht zugelassen, im gleichen Jahr erfolgte auch die Ernennung zum Notar. Am 5. Juni 2003 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen gewählt.

Im Wintersemester 2002/2003 begann Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau an der Evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen ein berufsbegleitendes Ergänzungsstudium in Mediation. Die Evangelische Fachhochschule Ludwigshafen ist die einzige deutsche Hochschule, die auf der Grundlage einer staatlichen Diplomprüfung einen akademischen Grad vergibt. Nach vier Semestern Studium mit Hausarbeiten, Klausuren, einer Diplomarbeit und einer mündlichen Diplomprüfung wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau am 14.09.2004 der Grad „Diplom-Mediator (FH)“ verliehen.

Am 30.11.2004 erfolgte der Beschluss des Ministerrats der Republik Bulgarien über die Berufung von Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau zum Honorarkonsul und am 28.12.2004 erteilte das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland das Exequatur als Honorarkonsul der Republik Bulgarien für das Land Hessen. Das Honorarkonsulat arbeitet in den Räumen des Büros Darmstadt, Hilpertstraße 3, 64295 Darmstadt. Es ist erreichbar unter Tel. 06151/9581-50, Fax 06151/9581-33 und per E-Mail:lankau@honorarkonsul-bulgarien-hessen.de und secretary@honorarkonsul-bulgarien-hessen.de.

Zum 31.10.2015 ist Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau aufgrund des Erreichens der Altersgrenze nach § 48 BNotO aus dem Amt des Notars ausgeschieden.

Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau, Dipl.-Mediator (FH), Notar a.D. wurde am 2. Juni 2017 mit Urkunde vom gleichen Tag vom Akademischen Rat der Akademie des Innenministeriums der Republik Bulgarien der Ehrentitel Doktor Honoris Causa (Dr. h.c.) verliehen.

Veröffentlichungen (Auszug)

I. Zu allgemeinen und besonderen Rechts- und Organisationsfragen
  • Dr. H. H. Lohmann, „Die Zweckmäßigkeit der Ermessensausübung als verwaltungsrechtliches Rechtsprinzip“, – Buchbesprechung – Der Gemeindetag 1973, 356
  • Zur Entstehung des Berufsbeamtentums und seinen ersten Rechtsgrundlagen im Preußischen Allgemeinen Landrecht“, Der Gemeindetag 1974, 195
  •  Die Empfehlungen des Deutschen Juristentages zu den normativen Anforderungen an die planende staatliche Tätigkeit Beschlüsse der Abteilung Öffentliche Planung des 50. Deutschen Juristentages“, Der Gemeindetag 1975, 59
  • Die normativen Anforderungen an die planende staatliche Tätigkeit. Eine Rückschau auf den 50. Deutschen Juristentag (Nachdruck), Staats- und Kommunalverwaltung 1975, 290
  • Die Einsichtnahme der Gemeinde in finanzamtliche Steuerkarten und das Steuergeheimnis“, Kommunale Steuerzeitschrift 1975, 2
  • Hauptwohnung im Wochenendhaus? Staats- und Kommunalverwaltung 1975, 39
  • Grundsätze und praktische Fragen im Kurbeitragsrecht“, Der Gemeindetag 1975, 230
  • Grundsätze und praktische Fragen im Kurbeitragsrecht“, Heilbad und Kurort 1975, 222
  • Grundsätze und praktische Fragen im Kurbeitragsrecht“, (Nachdruck), Der Gemeindehaushalt 1976, 49
  • Organisation und Zuständigkeitsordnungen der Verwaltungsbehörden: Behörden, Aufbau- und Ablaufgliederung ihrer Organisation, Organisationseinheiten und Funktionen“, Der Gemeindetag 1975, 317
  • Organisation und Zuständigkeitsordnungen der Verwaltungsbehörden: Behörden, Aufbau- und Ablaufgliederung ihrer Organisation, Organisationseinheiten und Funktionen“, Staats- und Kommunalverwaltung 1976, 268
  • Rechtmäßigkeit und rechtliche Einordnung der Gebührenerhebung im Zulassungsverfahren für Friedhofsgewerbetreibende zugleich ein Beitrag zu Veranlassungs- und Begünstigungsprinzip im Verwaltungsgebührenrecht“, Kommunale Steuerzeitschrift 1976, 1
  • Rechtmäßigkeit und rechtliche Einordnung der Gebührenerhebung im Zulassungsverfahren für Friedhofsgewerbetreibende zugleich ein Beitrag zu Veranlassungs- und Begünstigungsprinzip im Verwaltungsgebührenrecht“, Der Gemeindetag 1976, 173
  • Zur Lage der Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum“, Städte- und Gemeindebund 1976, 112
  • Die Novellierung der Gemeindeverordnung“, Hessischen Verwaltungsrundschau 1979, 115
  • Zur Lage der Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum (Nachdruck), Der Gemeindetag 1976, 240
  • Das juristische Informationssystem für das Kommunalrecht (JURIS KOMMUNAL) Ein Forschungsvorhaben“, Der Gemeindetag 1977, 41
  • Das juristische Informationssystem für das Kommunalrecht (JURIS KOMMUNAL) Ein Forschungsvorhaben“, Staats- und Kommunalverwaltung 1977, 3
  • Gerd Lautner, „Die freiheitliche demokratische Grundordnung Buchbesprechung – Verwaltungsrundschau 1979, 219
  • Die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung
    – Erste Erfahrungen in der kommunalen Praxis – (Nachdruck), Hess. Städte- und Gemeindezeitung 1979, 207
  • Erstickt der Bürokratismus unsere Demokratie? Beitrag im Rahmen der Diskussion im Plenum, Podiumsveranstaltung von dem Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am
    03.05.1979 in Füssen, Schriftreihe des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Göttingen, Heft 35 1979, 66
  • Die Stellung der Gemeinden und ihre Rolle im System der öffentlichen Aufgaben“, Verwaltungsrundschau
  • Gerd Lautner. „Einführung in das Bauordnungsrecht“ – Buchbesprechung – Hess. Städte- und Gemeindezeitung 1982
  • Gerd Lautner „Arbeitsmaterialien zum Bauaufsichtsrecht
    – Buchbesprechung – Hess. Städte- und Gemeindezeitung 1982
  • Vorschriftensammlung zum Bau- und Planungsrecht, Landesplanungsrecht und Naturschutzrecht (Hessen) (Mitwirkung), Darmstadt, 2. Auflage 1986
  • Lösung statt Prozeß Entwicklung und Funktionen der Konfliktregelung durch Mediation in Verwaltungsverfahren
    KON:SENS, Verlag Haufe Berlin 1999, 2. Jahrgang 1, S. 18 – 21
  • Mediation im Verwaltungsrecht aus anwaltlicher Sicht
    Rundschreiben des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen 2006, Ausgabe 1-2, S. 15-17
  • Folgen einer – vom Erschließungsbeitragsrecht abweichenden – natürlichen Betrachtungsweise eines Stichweges als selbstständige Erschließungsanlage im Ausbaubeitragsrecht – Anmerkung zum Urteil des 5. Senats des Hess. VGH vom 08.07.2010 – 5 A 2373/09 – in KStZ 2011, 107 f.
  • Die Balkanroute. Ein Blick zurück in die Zukunft, eine retrofuturistische Betrachtung, BULGARICA 2, Akademische Verlagsgemeinschaft München 2019, S. 81 ff, Schriftenreihe der Deutsch-Bulgarischen Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen Deutschland und Bulgarien e.V.
II. Zu brandschutzrechtlichen und organisatorischen Fragen
  • Aufgaben des Kreisbrandinspektors … In welchem Umfang nimmt ein Kreisbrandinspektor Aufgaben des Landrats als untere Aufsichtsbehörde wahr?“, Hessische Feuerwehrzeitung 1972, 31
  • Probleme bei den Sonderrechten der Feuerwehr nach der Straßenverkehrsordnung“, Brandschutz/Deutsche Feuerwehrzeitung 1972, 38
  • … und noch einmal: Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO für Übungsfahrten der Feuerwehr“, Brandschutz/Hessische Feuerwehrzeitung 1973, 23
  • Geänderte Fassung der Mustersatzung für die Freiwillige Feuerwehr“, Hessische Feuerwehrzeitung 1974
  • Haftungsausschussklauseln in den Feuerwehrgebührenordnungen, Hessische Feuerwehrzeitung 1974, 18
  • Zur Wirkung Gebietsreform in Hessen auf die Stellung der Leiter der Freiwilligen Feuerwehren“, Hessische Feuerwehrzeitung 1974, 28
  • Die Stellung der hauptamtlichen Kreisbrandinspektoren bei Neuwahl als Folge der Gebietsreform in Hessen“, Hessische Feuerwehrzeitung 1974, 30
  • Die Feuerwehren und ihre Gemeinnützigkeit nach der Gemeinnützigkeitsverordnung“, Hessische Feuerwehrzeitung 1974, 30
  • Ausgewählte Probleme des Brandschutzrechtes und seiner Anwendung in der Praxis“, Der Gemeindetag 1974, 32
  • Ausgewählte Probleme des Brandschutzrechtes und seiner Anwendung in der Praxis“, (Nachdruck), Hessische Feuerwehrzeitung 1975, 6
  • Ausgewählte Probleme des Brandschutzrechtes und seiner Anwendung in der Praxis“, (Nachdruck), Brandschutz/Hessische Feuerwehrzeitung 1975, 94
  • Die Rechtsstellung der Jugendfeuerwartes und Jugendgruppenleiters“, Lauffeuer/Deutsche Jugendfeuerwehr 1975, 99
  • Die Rechtsstellung der Jugendfeuerwartes und Jugendgruppenleiters“, (Nachdruck) , Hessische Feuerwehrzeitung 1975, 403
  • Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Sonder- und Wegerechten nach der StVO“, Hessische Feuerwehrzeitung 1975, 24
  • Die Anerkennung von Zivilschutzlehrgängen als Feuerwehrlehrgänge“, Hessische Feuerwehrzeitung 1975, 36
  • Behandlung von Brandschutzfragen im Hessischen Landtag“, Hessische Feuerwehrzeitung 1975, 42
  • Brandschadenstatistik im Hessischen Landtag“, Hessische Feuerwehrzeitung 1976, 4
  • Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Sonder- und Wegerechten nach der StVO“, (Nachdruck), Brandschutz/Deutsche Feuerwehrzeitung 1976, 16
  • Hessisches Brandschutzhilfeleistungsgesetz
    Kommentar mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungs-Vorschriften, 2. neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage, 192 Seiten, Deutscher Gemeindeverlag 1979
  • Rechtsgutachten zur Rechtsstellung der Feuerwehr der Flughafen Frankfurt am Main AG im System des Hessischen Brandschutzes und zum Umfang der dienstlichen Verpflichtungen eines Angehörigen der Flughafenfeuerwehr im Falle einer Bombendrohung erstattet für die Flughafen Frankfurt Main AG, nicht veröffentlicht
  • Gutachten: Rechtliche Probleme der Anerkennung vom FM- Sprinkler-Richtlinien in behördlichen Baugenehmigungsverfahren erstattet für die FM Insurance Company Ltd. Factory Mutual International – Direktion Deutschland, nicht veröffentlicht
  • Katastrophenschutz, Feuerschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst. Handbuch der Kommunalen Wissenschaft und Praxis“, (Herausgeber Prof. Dr. Püttner, Hochschule f. Verwaltungswissenschaften Speyer), Band 4, Frühjahr 1983
  • Zur Bestellung von Feuerwehrbeamten zu Gutachtern in Verwaltungsgerichtsverfahren zu deren Befangenheit“, Brandschutz/Deutsche Feuerwehrzeitung
Vorträge (Auszug)
  • 29.11.2019 „Rechtliche Verantwortung von ehrenamtlichen Führungskräften und Haftungsfragen“
    Veranstaltung mit Workshops für Führungskräfte (Stadtbrandinspektoren, Gemeindebrandinspektoren, Wehrführer) der
    Freiwilligen Feuerwehren, Veranstalter: Unfallkasse Hessen, Veranstaltungsort: Hühnfeld
  • 26.10.2019 „Aktuelle Fragen zum Hessischen Brandschutzrecht, insbesondere nach der Novellierung des HBKG 2018“
    Führungskräfteseminar (Fortbildungsmaßnahme) für Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren des Verbandsgebietes
    Untertaunus des Kreisfeuerwehrverbandes Untertaunus e.V.
  • 18.09.2019 „Mit einem Bein im Gefängnis? – Wie Bürgermeister öffentlich demontiert werden!“
    Veranstalter: Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen e.V., Veranstaltungsort: Weiterstadt
  • 03.09.2019 „Verantwortung von ehrenamtlichen Führungskräften – führen und Gesundheit in den Freiwilligen Feuerwehren“
    Veranstalter: Unfallkasse Hessen, Veranstaltungsort: Wetzlar
  • 23.05.2019 „Novellierung des Hessischen Katastrophen- und Brandschutzrechts“
    Veranstalter: vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung; Veranstaltungsort: Friedberg
  • 13.03.2019 „Seminar zum Feuerwehrgebührenrecht – Grundlagen und Sonderfragen mit Diskussion und Erfahrungsaustausch“

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