Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Diplom-Mediator (FH)
Mediator im Konfliktmanagement
Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau, Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und am Landgericht Darmstadt, wurde 1945 in Düsseldorf geboren. Er wuchs auf in Soest und legte dort am humanistischen Gymnasium die Reifeprüfung ab. Von 1966 bis 1971 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg sowie zwei Semester Skandinavistik. Einen Teil seines Studiums verbrachte er in Schweden. Hinzu kamen wissenschaftliche Tätigkeiten an den Lehrstühlen von Herrn Professor Dr. Maurer, Herrn Professor Dr. Hupe und Herrn Professor Dr. Otto.
Seiner erfolgreichen ersten Staatsprüfung 1971 mit Prädikatsexamen schloss sich das Rechtsreferendariat am Landgericht Limburg, bei der Staatsanwaltschaft Limburg, dem Landkreis Marburg, dem Regierungspräsidium Kassel, der Kanzlei Dr. Sievers, Sievers & Binnberg in Soest sowie am Amtsgericht Schwalmstadt und dem Verwaltungsgericht Kassel an. Während dieser Zeit war er ferner abgeordnet an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer für ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium.
Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen ebenfalls mit Prädikatsexamen war Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau von 1973 bis 1976 zunächst Verwaltungsrat, dann Oberverwaltungsrat beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, unter anderem als Referent für Kommunalverfassungsrecht mit Nebengebieten. Von 1976 bis 1983 war er gewählter Bürgermeister der Kreisstadt Groß-Gerau. 1983 wurde er als Rechtsanwalt in Darmstadt zugelassen.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. h.c. Lankau gründete in Darmstadt 1983 seine eigene Kanzlei und verband sich mit der seit 1951 bestehenden Praxis des Rechtsanwalts und Notars Dr. Lang zur Kanzlei „Lankau & Dr. Lang“. 1987 erwarb Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau die Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht. 1989 wurde er als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht zugelassen, im gleichen Jahr erfolgte auch die Ernennung zum Notar. Am 5. Juni 2003 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen gewählt.
Im Wintersemester 2002/2003 begann Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau an der Evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen ein berufsbegleitendes Ergänzungsstudium in Mediation. Die Evangelische Fachhochschule Ludwigshafen ist die einzige deutsche Hochschule, die auf der Grundlage einer staatlichen Diplomprüfung einen akademischen Grad vergibt. Nach vier Semestern Studium mit Hausarbeiten, Klausuren, einer Diplomarbeit und einer mündlichen Diplomprüfung wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau am 14.09.2004 der Grad „Diplom-Mediator (FH)“ verliehen.
Am 30.11.2004 erfolgte der Beschluss des Ministerrats der Republik Bulgarien über die Berufung von Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau zum Honorarkonsul und am 28.12.2004 erteilte das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland das Exequatur als Honorarkonsul der Republik Bulgarien für das Land Hessen. Das Honorarkonsulat arbeitet in den Räumen des Büros Darmstadt, Hilpertstraße 3, 64295 Darmstadt. Es ist erreichbar unter Tel. 06151/9581-50, Fax 06151/9581-33 und per E-Mail:lankau@honorarkonsul-bulgarien-hessen.de und secretary@honorarkonsul-bulgarien-hessen.de.
Zum 31.10.2015 ist Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Lankau aufgrund des Erreichens der Altersgrenze nach § 48 BNotO aus dem Amt des Notars ausgeschieden.
Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. h.c. Ingo Endrick Lankau, Dipl.-Mediator (FH), Notar a.D. wurde am 2. Juni 2017 mit Urkunde vom gleichen Tag vom Akademischen Rat der Akademie des Innenministeriums der Republik Bulgarien der Ehrentitel Doktor Honoris Causa (Dr. h.c.) verliehen.
Lankau Weitz Gallina
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Lankau Weitz Gallina
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