Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Anwaltliche Beisitzerin im 1. Senat des Hessischen Anwaltsgerichtshofs
Frau Rechtsanwältin Stemberg ist fest in Südhessen verwurzelt. Sie wurde 1981 in Darmstadt geboren und wuchs in Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) auf.
Sie legte 2001 ihr Abitur am Gymnasium Gernsheim (Landkreis Groß-Gerau) ab und studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Studienbegleitende Praktika wurden am Landgericht Darmstadt, in der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Darmstadt sowie bei einer Rechtsanwältin und Notarin in Bürstadt abgeleistet. Der Schwerpunkt des Hauptstudiums sowie das Wahlfach der Ersten Juristischen Staatsprüfung lag im Besonderen Verwaltungsrecht.
Nach erfolgreichem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung am 25.5.2011 mit dem Wahlfach „Staat und Verwaltung“ und Ihrer Zulassung als Anwältin durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nahm Frau Rechtsanwältin Stemberg im Mai 2011 ihre Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen, heute Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare PartGmbB, auf. Seit dem 01.01.2016 ist sie selbst Partnerin.
Frau Rechtsanwältin Stemberg wurde die Befugnis zum Führen des Titels der Fachanwältin für Verwaltungsrecht verliehen. Im Bereich des öffentlichen Rechts ist sie dabei neben den eingangs genannten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten vor allem auch auf den Gebieten Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts, des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht / Bauordnungsrecht), des Bodenschutzrechts, des Denkmalschutzrechts, des Enteignungsrechts, des Immissionsschutzrechts, des Kommunalrechts / Kommunalverfassungsrechts, des Polizeirechts, des Staatshaftungsrechts, des Straßenrechts, des Versammlungsrechts sowie des Wasserrechts tätig. Dabei betreut sie Mandanten im Rahmen der anwaltliche Beratung bzw. Rechtsberatung, im Wege der Anfertigung von Rechtsgutachten, im Verwaltungsverfahren von der Antragstellung über die Erwirkung eines Verwaltungsaktes (eines „Bescheides“ / einer „Verfügung“) und das Widerspruchsverfahren bis hin zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sowie durch Wahrnehmung der außergerichtliche und gerichtliche Vertretung / Prozessvertretung (Klageverfahren, Eilverfahren u. sonstige Gerichtsverfahren).
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte & Notare PartGmbB
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