Beamtenrecht

Anwaltskanzlei für Beamtenrecht in Darmstadt

Rechtsanwalt für Beamtenrecht in Darmstadt

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt, der sich auf das Beamtenrecht und das öffentliche Dienstrecht spezialisiert hat? Dann vertrauen Sie auf die Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare, die Ihnen in unserem Anwaltsbüro in Darmstadt bei Angelegenheiten rund um das Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamtenversorgung, öffentliches Dienstrecht, Wehrrecht, Soldatenrecht erfahren und kompetent zur Seite steht.

Das Beamtenrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisses der Beamten und gehört damit zum öffentlichen Recht / Verwaltungsrecht. Ziel des Beamtenrechts ist, das Berufsbeamtentum zu regeln und fortzuentwickeln.

Beamtenrecht
Beamtenrecht
Beamtenrecht Übersicht

Im Beamtenrecht stellen sich viele Fragen zu den einzelnen Beamtenverhältnissen

  • Beamter auf Zeit
  • Beamter auf Lebenszeit
  • Beamter auf Probe
  • Beamter auf Widerruf
  • Ehrenbeamter
  • Wahlbeamter

im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen (Ernennung, Ruhestandsversetzung, Verlust der Beamtenrechte) sowie hinsichtlich der einzelnen Beamtenlaufbahnen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst, Regelaufstieg und Verwendungsaufstieg).

Darüber hinaus sehen sich Beamte oft Fragen der Beförderung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung sowie Fragen betreffend ihrer sonstigen Rechte (z.B. aus der Besoldungs- u. Fürsorgepflicht des Dienstherrn) und Pflichten (u.a. Dienst- und Treuepflicht, Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit, Verfassungs- und Gesetzestreue, Zurückhaltungspflicht, Amtsverschwiegenheit, Pflichterfüllung) und der Nebentätigkeit gegenüber.

In allen vorstehenden Fragen beraten und vertreten unsere auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie gerne. Dies gilt insbesondere auch in Konkurrentenstreitverfahren (Konkurrentenklage) bei der Besetzung von Planstellen / Beförderungsstellen und im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen.

Beamten­versorgungsrecht

Eine besondere Rolle im Beamtenrecht spielt auch das Versorgungsrecht (Alters- / Ruhestandsversorgung, Dienstzeitversorgung, Hinterbliebenenversorgung etc.). Auch auf diesem Teilgebiet des Beamtenrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei in Darmstadt stets ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Disziplinarrecht
Teil des Beamtenrechts ist auch das Disziplinarrecht, welches vor allem bei Dienstvergehen eines Beamten zur Anwendung gelangt. Auch in disziplinarrechtliche Fragen nach Ergreifen disziplinarischer Maßnahmen gegenüber eine Beamten (Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts / Verlust der Beamtenpensionen) bzw. Einleitung eines Disziplinarverfahrens, welches oftmals auch mit einem Strafverfahren einhergeht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffentliches Dienstrecht

Neben allen Facetten des Beamtenrechts sind wir für unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des sonstigen öffentlichen Dienstrechts tätig, d.h. mit Blick auf jene Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, ohne Beamte zu sein, insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellten und Arbeiter.

Oder suchen Sie einen Notar? Hier mehr zu den notariellen Tätigkeiten der Darmstädter Anwaltskanzlei

Soldatenrecht / Wehrrecht
Mit dem Beamtenrecht eng verwandt ist das Soldatenrecht/Wehrrecht. Dieses umfasst sämtliche Vorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Begründung und die Beendigung des Dienstverhältnisses der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit, die Rechtsstellung der früheren Berufssoldaten, der früheren Soldaten auf Zeit und der Freiwilligen bei Heranziehung zu Dienstleistungen (befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern, unbefristete Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind, und unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall), das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht sowie das Recht der Soldatenbeteiligung etc. Auch im Soldaten- und Wehrrecht kann es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen und versorgungsrechtlichen Fragen kommen, in denen wir Sie – wie in allen anderen Fällen des Soldaten- und Wehrrechts – gerne beraten und vertreten.

Unsere Leistungen im Bereich Beamtenrecht

Im Bereich des Beamtenrechts beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich (z.B. in Verhandlungen etc.), vorprozessual (z.B. im Widerspruchsverfahren) sowie prozessual vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht.

Unsere Rechtsanwälte im Beamtenrecht

Häufige Fragen zum Beamtenrecht

Welche Gesetze gelten für Beamte?

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts sind das Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. die Beamtengesetze der Länder (z.B. das Hessische Beamtengesetz), das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die Disziplinargesetze der Länder (z.B. das Hessische Disziplinargesetz), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. die Besoldungsgesetze der Länder (z.B. das Hessische Besoldungsgesetz), das Beamtenversorgungsgesetz, die Bundeslaufbahnverordnung bzw. die Laufbahnverordnungen der Länder (z.B. die Hessische Laufbahnverordnung) und die Bundesbeihilfeverordnung bzw. die Beihilfeverordnungen der Länder (z.B. die Hessische Beihilfeverordnung).

Welche Pflichten haben Beamte?

Beamte haben ihre Aufgaben grundsätzlich unparteiisch, gesetzeskonform und gerecht zu erfüllen. Sie haben bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit zu achten und stehen dabei in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn (inklusive Streikverbot). Sie müssen insgesamt für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes eintreten und diese anerkennen.

Welche Rechte haben Beamte?
Den besonderen Pflichten der Beamten stehen auch besondere Rechte gegenüber, wie z.B. das Besoldungsrecht, das Beihilferecht, das Versorgungsrecht, das Recht auf Anstellung auf Lebenszeit, das Recht zur Führung bestimmter Amtsbezeichnungen, das Recht auf angemessene Beschäftigung, das Recht auf Erholungs- und Sonderurlaub, das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakten, die Vereinigungsfreiheit, Beteiligungsrechte und Personalvertretungsrechte.