Frau Notarin Gallina ist zur Aktenverwahrerin
bestellt.
Die Aktenverwahrungen des Notars Dr. Weitz betreffend
sind beendet.
Der Notar soll seine Tätigkeit grundsätzlich in seinen Amtsräumen erbringen. Wenn dies erforderlich ist (z.B. aufgrund Unabkömmlichkeit, alters- oder krankheitsbedingter Immobilität, einer großen Anzahl an Urkundsbeteiligten etc.), kann der Notar aber auch an anderen Orten (z.B. am Wohnort eines Beteiligten, in Alten- und/oder Pflegeheimen, in Krankenhäusern, an Veranstaltungsorten etc.) Beurkundungen oder Beglaubigungen vornehmen.
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Beurkundungen und Beglaubigungen unmittelbar bei/vor dem Notar erfolgen. Alle auf anderem Wege zustande gekommenen Urkunden sind unwirksam. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diesbezüglich in den kommenden Jahren eine gewisse Flexibilisierung eintreten wird.
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte & Notare PartGmbB
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64295 Darmstadt
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Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
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