Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mediatorin
Frau Rechtsanwältin Susanne Voß wurde 1975 in Wiesbaden geboren. Während der Ausbildungsabschnitte des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und des Referendariats am Landgericht Limburg war Frau Voß u.a. in einem Bauträgerunternehmen tätig sowie als Nebentätigkeitsreferendarin in einer auf das Zivilrecht ausgerichteten Anwaltskanzlei in Idstein/Taunus.
Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2006 war Frau Rechtsanwältin Voß in den Jahren 2006 bis 2009 mit Schwerpunkten sowohl im Miet- und Wohnungseigentumsrecht als auch im privaten Baurecht für eine Kanzlei im Taunus tätig. Im Jahre 2008 erhielt der Dienstleistungsbereich, in dem sie tätig war, die TÜV-Zertifizierung „sehr gut“.
In den Jahren 2009 bis 2018 war Frau Rechtsanwältin Voß für einen der größten städtischen Eigentümerschutzvereine in Deutschland als Rechtsberaterin vorwiegend im Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht tätig. Zusätzlich betreute sie das monatlich erscheinende Mitgliedermagazin „PRIVATES EIGENTUM“ redaktionell bis hin zur redaktionellen Verantwortlichkeit (Chefredakteurin) und fungierte zeitweise als Datenschutzbeauftragte dieses Vereins. In diesem Rahmen publizierte sie auch eine Vielzahl von Beiträgen und hielt Vorträge rund um das Immobilienrecht. Sie führte außerdem eine eigene Kanzlei, in der sie gerichtlich als Rechtsanwältin tätig war.
Im Jahre 2016 verlieh die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Frau Rechtsanwältin Voß aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen den Titel der „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Zusätzlich qualifizierte sie sich in den Jahren 2016 bis 2018 zur Mediatorin weiter und absolvierte einen Fachanwaltskurs im Erbrecht.
Mitte 2018 bis 2020 war Frau Rechtsanwältin Voß erstmals für die Kanzlei „Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen Partnerschaftsgesellschaft mbB“ als Rechtsanwältin und Notarvertreterin tätig. In dieser Zeit erlangte sie den Titel der „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht“. Ihren beruflichen Background bereicherte sie sodann in den Jahren 2021 und 2022 noch einmal in einer bau- und immobilienwirtschaftsrechtlich ausgerichteten, vorrangig bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei mit internationalen Niederlassungen. Es gelang unserer Kanzlei, Frau Rechtsanwältin Voß wieder zurückzugewinnen, so dass sie seit November 2022 wieder für die „Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen Partnerschaftsgesellschaft mbB“, heute „Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare PartGmbB“ als Rechtsanwältin tätig ist.
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte & Notare PartGmbB
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Lankau Weitz Gallina
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