Die Darmstädter Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Lankau Weitz Gallina arbeiten zielstrebig, effizient und routiniert zusammen. Wir tauschen uns untereinander aus und arbeiten zusammen, um für Ihre Angelegenheit die beste Lösung zu finden. Dabei steht die individuelle Beratung und Vertretung, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht, im Vordergrund.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts, Baurechts, Beamtenrechts, Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Familienrechts, Immobilienrechts und Erbrechts kompetent und versiert zur Seite. Unsere Anwälte absolvieren jährlich ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm zur Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse und tauschen sich in entsprechenden Arbeitskreisen mit Collegen der Fachanwaltschaft aus.
Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit im Verwaltungsrecht liegen im öffentlichen Baurecht, im privaten Baurecht, im Beamtenrecht und sonstigen öffentlichen Dienstrecht, im Kommunalrecht sowie im Immissionsschutzrecht. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in diesem Zusammenhang gerne unter anderem auf den Gebieten des sonstigen Umweltrechts (d.h. u.a. des Naturschutzrechts, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, des Bodenschutzrechts und des Wasserrechts), des Denkmalschutzrechts, des Raumplanungs- und Raumordnungsrechts, des Straßenrechts, des Vergaberechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Schulrechts und Hochschulrechts des Amtshaftungsrechts sowie nahezu allen anderen Gebieten des Verwaltungsrechts.
Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend im Familienrecht, im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht, im sonstigen Immobilienrecht sowie im Familienrecht und Erbrecht.
Herr Dr. Weitz und Frau Gallina sind darüber hinaus auch als Notar in Darmstadt bzw. Notarin in Darmstadt tätig.
Grundsätzlich löst auch eine anwaltliche Erstberatung Rechtsanwaltskosten aus. Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang Kosten von bis zu 190,00 € zzgl. Steuern und Auslagen vor. Sind umfangreiche Unterlagen zu sichten, können Kosten in Höhe von bis zu 250,00 € zzgl. Steuern und Auslagen anfallen. Wird eine Honorarvereinbarung geschlossen, ist diese maßgeblich.
Die Tätigkeit der Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare ist nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt. Aufgrund des Sitzes in Darmstadt liegt der örtliche Schwerpunkt unserer Tätigkeit zwar in Mittel- und Südhessen; gerade in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sind wir jedoch auch weit über die hessischen Landesgrenzen hinaus, insbesondere auch in Rheinland-Pfalz, tätig.
Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Grundsätzlich sind danach der Streitwert/Gegenstandswert/Verfahrenswert sowie Art und Umfang der Tätigkeit für die Anwaltsvergütung maßgeblich. Rechtsanwalt und Mandant können aber auch eine Honorarvereinbarung abschließen. In einer solchen Vereinbarung wird meist eine Vergütung nach Stundensatz vereinbart. Bei/vor Mandatierung klären wir mit Ihnen die Frage, ob in Ihrem Fall der Abschluss einer Honorarvereinbarung erforderlich ist, um Ihr Mandat mit der von Ihnen zu Recht erwarteten Qualität bearbeiten zu können.
Im Falle des Obsiegens und bei der berechtigten Geltendmachung einer Forderung, wenn sich die Gegenseite im Verzug befindet, kann die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite verlangt werden. Die Kostenerstattung ist aber meist auf die Erstattung der gesetzlichen Rechtsanwaltskosten beschränkt.
In welchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernehmen muss, ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag. Verwaltungs- und baurechtliche Angelegenheiten sind jedoch leider in den meisten Fällen nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Gerne erbitten wir gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage. Wird diese ohne Weiteres erteilt, verzichten wir auf die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Muss die Kostenübernahme hingegen gegenüber der Rechtsschutzversicherung erst durchgesetzt werden, müssen wir die hierbei anfallenden Kosten indessen leider in Rechnung stellen. In jedem Fall wird eine Rechtsschutzversicherung jedoch nur die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Grundsätzlich: Nein. Wenn dies nicht ausnahmsweise im Versicherungsvertrag anderweitig geregelt ist, besteht auch für rechtsschutzversicherte Mandanten freie Anwaltswahl.
Sowohl in anwaltlichen als auch in notariellen Angelegenheiten gilt: In Eilfällen ermöglichen wir einen sofortigen Besprechungstermin/Beratungstermin binnen Stunden. Aber auch in allen anderen Fällen ist ein Termin in aller Regel binnen weniger Tage möglich.
Wir bieten Besprechungstermine persönlich in unserer Kanzlei, als Telefontermine/Telefonkonferenzen oder als Videokonferenzen über einen sicheren Anbieter an.
Neben Telefon, Videokonferenzen und Post, kommunizieren wir (mit Ihrer Zustimmung) vor allem per E-Mail mit unserer Mandantschaft.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Der Jurist ist nur so gut, wie die Informationen, die er bekommt. Aus diesem Grunde sollten Sie möglichst umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stellen. Tatsächlich nicht benötigte Unterlagen reichen wir gerne zurück.
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte & Notare PartGmbB
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64295 Darmstadt
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anwalt@kanzlei-lwg.de
notar@kanzlei-lwg.de
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Termine nach Vereinbarung
Besucherparkplätze
Anfahrt der Parkplätze in der
Tiefgarage über Ida-Rhodes-
Str. 3 (Premier im Hotel)
Lankau Weitz Gallina
Rechtsanwälte und Notare in Darmstadt