Liquidation, insbesondere Liquidation einer GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
Die Liquidation ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch Veräußerung des Gesellschaftsvermögens, Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft und Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner (Gesellschafter, Aktionäre etc.) oder eine andere im Gesellschaftsvertrag bestimmten natürliche oder juristische Person mit dem Ziel, die Gesellschaft zu beenden.
Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafter, die Gesellschaft aufzulösen (Auflösungsbeschluss) oder aus diversen andern im Gesetz genannten Gründen. Im Liquidationsverfahren ist der Gesellschaftszweck nur noch auf die Beendigung der Gesellschaft durch die Liquidatoren anstelle der bisherigen Geschäftsführer gerichtet. Am Ende der Liquidation steht schließlich die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Stellt sich nach Liquidation und Löschung heraus, dass doch noch bisher unentdecktes Vermögen der gelöschten Gesellschaft vorhanden ist, muss eine Nachtragsliquidation erfolgen.