Behindertentestament

Unter einem Behindertentestament versteht man eine letztwillige Verfügung, die es zum Ziel hat, einem aufgrund einer Behinderung Sozialleistungen beziehenden Erben / Vermächtnisnehmer trotz Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten und das Erbe vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu entziehen. Dies geschieht in der Regel durch Nutzung der Mittel der Vor- und Nacherbschaft (bzw. des Vor- und Nachvermächtnisses) und der Testamentsvollstreckung.

Aufgrund der bestehenden Gestaltungsschwierigkeiten sollte ein Behindertentestament immer von einem Notar beurkundet werden.



« Zurück Glossar & FAQ
Weitere Glossar Themen