Geschäftsführerabberufung
Die Abberufung von Geschäftsführern von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft ist ein Vorgang, der der Handelsregisteranmeldung bedarf. Die Handelsregisteranmeldung bedarf der Beglaubigung durch einen Notar, der die Handelsregisteranmeldung dann elektronisch beim Handelsregister einreicht. Die Anmeldung erfolgt durch die (neue/verbleibende) Geschäftsführung. Die Eintragung im Handelsregisteranmeldung ist indessen nur deklaratorisch.
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