Handelsregisteranmeldung

Die wichtigsten Änderungen bezüglich im Handelsregister eingetragener Gesellschaften sind dem Handelsregister zum Zwecke der Aktualisierung anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eintragung unmittelbare Rechtswirkungen (z.B. Gesellschafterwechsel) oder nur deklaratorische Wirkung hat (z.B. Geschäftsführerbestellung). Einzutragen sind unter anderem neu gegründete, eintragungsfähige-/pflichtige Gesellschaften samt Geschäftsführerbestellungen, Firmenänderungen/Namensänderungen, jegliche Änderungen der Gesellschafterliste (Gesellschafterwechsel, Datenänderungen, Anteilsänderungen), Änderungen bzgl. der Geschäftsanteile, Sitzverlegungen, Änderungen der inländischen Geschäftsanschrift, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Änderungen in der Geschäftsführung, die Erteilung bzw. das Erlöschen einer Prokura, etwaige Zweigniederlassungen, Änderungen des Unternehmensgegenstandes und vieles mehr.



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