Nießbrauchvermächtnis

Das Immobilienvermächtnis ist ein Vermächtnis in einer letztwilligen Verfügung (gemeinschaftliches Testament, Testament oder notariell zu beurkundender Erbvertrag), mittels dessen dem Bedachten (dem Vermächtnisnehmer) der NIEßBRAUCH an einem Nachlassgegenstand, meist an einer Immobilie zugewandt wird. Der Vermächtnisnehmer kann regelmäßig die Eintragung des Nießbrauchrechts im Grundbuch verlangen, wenn ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie vermacht wird. Zur Erfüllung eines hierauf gerichteten Anspruchs bedarf es regelmäßig einer zumindest notariell beglaubigten Erklärung der Erben (Eintragungsbewilligung und -antrag).



« Zurück Glossar & FAQ