Satzungsänderung

Wird die bisherige Satzung / der bisherige Gesellschaftervertrag einer Gesellschaft nachträglich geändert, spricht man von einer Satzungsänderung. Eine Satzungsänderung bedarf der notariellen Beurkundung und ist durch notariell zu beglaubigende Handelsregisteranmeldung beim Handelsregister anzumelden.



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