Umwandlung

Umwandlung ist im Gesellschaftsrecht der Oberbegriff für die verschiedenen Arten der Reorganisation von Unternehmen. Die Umwandlung erfolgt in der Regel nach dem Umwandlungsgesetz. Geregelt sind hier

Umwandlungsfähige Rechtsträger sind nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes

(Nur) Eingeschränkt umwandlungsfähig sind

Umwandlungen bedürfen in aller Regel der Beteiligung eines Notars.

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