Verfügung von Todes wegen

Ein Erblasser kann – neben anderen letztwilligen Verfügungen – in einem (gemeinschaftlichen oder einseitigen) Testament oder (zwingend Beurkundungspflichtigen) Erbvertrag bestimmen, wer sein Erbe werden und somit sein Vermögen erhalten soll. Verfügung von Todes wegen ist der Oberbegriff für Testamente und Erbverträge.



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