Wohnungseigentum

Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentümer

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung (Eigentumswohnung oder in manchen Fällen auch Reihenhaus), das durch eine durch einen Notar zu beurkundende Teilungserklärung und Eintragung im Wohnungsgrundbuch begründet wird.

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