Wohnungserbbaurecht

Ist an einem bebauten Grundstück ein Erbbaurecht begründet, kann dieses – wie auch ein Gebäude auf einem herkömmlichen Grundstück – durch eine notariell zu beurkundende Teilungserklärung in einzelne Wohn- oder nicht zu Wohnzwecken dienende Einheiten aufgeteilt werden. Im Fall einer Wohneinheit handelt es sich dann um ein sogenanntes Wohnungserbbaurecht, für das letztlich dieselben Regelungen wie für herkömmliches Sondereigentum in der Form von Wohnungseigentum, ergänzend aber auch die Regelungen für ein Erbbaurecht gelten.



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