Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Die DONot ist eine bundeseinheitliche Verwaltungsverfügung der Landesjustizverwaltungen zur Regelung des Berufsrechts der Notare. Sie regelt u.a. die Amtsführung durch die Notare im Allgemeinen, die von den Notaren zu führenden Bücher und Verzeichnisse, die Führung der Notarsakten, die von den Notaren zu erstellenden Übersichten, die Abwicklung der notariellen Urkunds- und Verwahrungsgeschäfte und die Herstellung notarieller Urkunden sowie die Prüfung der notariellen Amtsführung.
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