Bauträgervertrag

Der notarielle Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Immobilienkaufvertrag und Werkvertrag. Der Bauträger bebaut in der Regel ein Grundstück mit Mehr- oder Einfamilienhäusern und verkauft dann einzelne Einheiten (Eigentumswohnungen oder Häuser) an den oder mehrere Käufer. Dabei ist das Vertragsobjekt bei Verkauf meist noch gar nicht begonnen oder zumindest noch nicht abgeschlossen. Gegenstand der vom Bauträger geschuldeten Bauleistung kann ferner auch die Sanierung einer Bestandsimmobilie sein. Der Bauträgervertrag besteht folglich zum einen aus einem Kaufvertrag über eine Immobilie und zum anderen aus einem Werkvertrag über den Bau bzw. die Sanierung einer Wohnung/eines Hauses.

Der Bauträgervertrag ist aufgrund der in ihm enthaltenen Verpflichtung zur Immobilienübertragung gemäß § 311b BGB notariell zu beurkunden.

Zwingender Inhalt eines Bauträgervertrages ist neben den üblichen Inhalten eines Immobilienkaufvertrages und werkvertraglichen Regelungen eine Baubeschreibung und die Regelung von Abschlagszahlungen gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

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