Erbe
Erbe ist, wer aufgrund des Gesetzes oder letztwilliger Verfügungen (z.B. Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) als Gesamtrechtsnachfolger einer verstorbenen Person berufen ist. Der Erbe ist insoweit vom Vermächtnisnehmer zu unterscheiden, dem vom Erblasser nur einzelne Nachlassgegenstände zugewandt werden.
Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen
- dem (unbeschränkten Voll‑)Erbe (Normalfall)
- Ersatzerben
- Schlusserben sowie
- Vorerben und Nacherben.
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