Schlusserbe

Der Schlusserbe ist eine Person, die in einem Gemeinschaftlichen Testament oder in einem der notariellen Beurkundung bedürfenden Erbvertrag zwischen zwei Personen (erst) nach dem Tod der letztversterbenden testierenden bzw. vertragsschließenden Person als Erbe berufen wird.

Schlusserbe

Hauptanwendungsfall einer Schlusserbeneinsetzung ist das sogenannte Berliner Testament, in dem sich Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder / Abkömmlinge (erst) als (Beschluss-)Erben des längstlebenden Ehegatten/Elternteils berufen werden. In solchen Fällen liegt in der Schlusserbeneinsetzung streng genommen eine Enterbung nach dem erstversterbenden Ehegatten / Elternteil. Dies kann dazu führen, dass ein Kind / Abkömmlinge in Erwägung zieht, den Pflichtteil nach dem erstversterbenden Ehegatten / Elternteil geltend zu machen, und damit den Interessen der Ehegatten / Eltern zuwider zu handeln. Um dem entgegenzuwirken sind sogenannte Pflichtteilsstrafklausen üblich.



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