Legalisation

Die Legalisation ist ein Verfahren, in dem durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet wird, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt werden soll. Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird.

Das umständliche Legalisation-Verfahren ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen vielen Staaten durch das wesentlich einfachere Apostille-Verfahren ersetzt.



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