Siegel des Notars

Das Dienstsiegel/Amtssiegel des Notars ist dessen Legitimationszeichen und dient der Bezeugung der Echtheit von Urkunden und – bei verschlossenen Testamenten der Versiegelung des Umschlagen. Bei Notaren gehört das Siegel zu den Pflichtmerkmalen einer öffentlichen Beglaubigung. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird das Siegel durch ein qualifiziertes Zertifikat ersetzt.



« Zurück Glossar & FAQ