Bruchteilsnießbrauch
Ein Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil der nießbrauchsbelasteten Sache, insbesondere eines Grundstücks.
« Zurück Notar GlossarEin Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil der nießbrauchsbelasteten Sache, insbesondere eines Grundstücks.
« Zurück Notar Glossar