Verfügung von Todes wegen

Ein Erblasser kann – neben anderen letztwilligen Verfügungen – in einem (gemeinschaftlichen oder einseitigen) Testament oder (zwingend Beurkundungspflichtigen) Erbvertrag bestimmen, wer sein Erbe werden und somit sein Vermögen erhalten soll.

Verfuegung-von-Todes-wegen

Verfügung von Todes wegen ist der Oberbegriff für Testamente und Erbverträge.



« Zurück Glossar & FAQ
Weitere Glossar Themen