Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mediatorin
Schlichterin (Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.)
Frau Rechtsanwältin Annika Tscherne, 1986 in Erbach (Odenwald) geboren, ist seit Februar 2014 in der Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare PartGmbB, vormals Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen, als Rechtsanwältin tätig.
Im Jahre 2006 legte sie ihr Abitur an der Adolf-Reichwein-Schule in Neu-Anspach ab, um sodann in Gießen von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität zu studieren. Dort war sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht (Prof. Dr. Britz) sowie am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Lipp) tätig.
Im November 2011 begann Frau Rechtsanwältin Tscherne ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden. Sie absolvierte in diesem Zusammenhang Ausbildungsstationen beim Amtsgericht Bad Schwalbach (Zivilrichter und Strafrichter), beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, beim Rechtsamt der Stadt Wiesbaden, im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (Landespolizeipräsidium) sowie in einer in Wiesbaden ansässigen Rechtsanwaltskanzlei.
Neben dem juristischen Vorbereitungsdienst war Frau Rechtsanwältin Tscherne zeitweise als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Borges), insbesondere im Bereich Familien- und Erbrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, beschäftigt.
Im Jahr 2012 schloss Frau Rechtsanwältin Tscherne zudem eine umfangreiche Mediationsausbildung ab.
Nachdem Frau Rechtsanwältin Tscherne im Dezember 2013 die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt und durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden war, nahm Frau Rechtsanwältin Tscherne ihre anwaltliche Tätigkeit mit den Schwerpunkten privates Baurecht (u.a.: Bauvertragsrecht (BGB u. VOB/B), Bauträgervertragsrecht) u. Architektenrecht, Vergaberecht, Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Nachbarrecht bei der Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare PartGmbB, vormals Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen, auf. Frau Rechtsanwältin Tscherne wurde im August 2024 nach langjähriger Tätigkeit im Baurecht die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
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