Ausgleichung

Im Rahmen einer (der Beurkundung durch einen Notar bedürfenden) Immobilienschenkung oder anderen Schenkung (notarieller Schenkungsvertrag) kann geregelt werden, wie die (lebzeitige) Schenkung beim Tod des Schenkers behandelt werden soll. Denkbar ist beispielsweise eine Anrechnung auf den Pflichtteil. Darüber hinaus kann bestimmt werden, ob die Schenkung im Todesfall auf den Erbteil des Beschenkten angerechnet bzw. von diesem gegenüber anderen Erben ausgeglichen werden soll (Ausgleichung).



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