Ausgliederung

Die Ausgliederung ist im Gesellschaftsrecht eine Form der Spaltung. Sie ähnelt der Abspaltung, bei der Teile des Vermögens eines Rechtsträgers (meist: einer Gesellschaft) im Wege der Teilrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere bestehende oder erst noch zu gründende Rechtsträger übertragen werden. Anders als bei der Abspaltung, bei der den Anteilseignern des übertragenden Rechtsträgers als Gegenleistung eine Beteiligung an dem oder den übernehmenden Rechtsträgern gewährt wird, werden bei der Ausgliederung dem übertragenen Rechtsträger selbst Beteiligungen an dem oder den übernehmenden Rechtsträgern gewährt.

Der Vertrag betreffend die Ausgliederung bedarf der notariellen Beurkundung und der durch einen Notar beglaubigten Handelsregisteranmeldung.



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