Stammeinlage

Die Stammeinlage ist der von einem Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft eingebrachte Anteil des Stammkapitals. Die Stammeinlage muss einen vollen Euro-Betrag ausmachen.

Eine Stammeinlage kann in Bar (Bareinlage), in Sachwerten (Sacheinlage) oder als „gemischte Einlage“ bestehend sowohl aus einem Barbetrag als auch aus Sachwerten erfolgen.

Sogenannte „verdeckte Sacheinlagen“, bei denen eine vermeintliche Sacheinlage tatsächlich durch Sachwerte erbracht werden (z.B. Einbringung eines Barbetrages, der sogleich dazu benutzt wird, Gegenstände des Gesellschafters anzukaufen) sollten dringend vermieden werden, um nicht Gefahr zu laufen, die Stammeinlage nochmals erbringen zu müssen.



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