Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist Bestandteil eines notariellen Bauträgervertrages, mit dem ein Käufer eine noch nicht erstellte oder noch nicht sanierte Immobilie erwirbt. Die Baubeschreibung (samt Bauplänen) beschreibt in diesen Fällen die vom Verkäufer/Bauträger noch geschuldeten Bauleistungen; sie ist mit dem Bauträgervertrag zu beurkunden. Dies geschieht meist dadurch, dass die Baubeschreibung vorab notariell beurkundet und sodann im ebenfalls notariellen Bauträgervertrag auf die vorab errichtete Urkunde mit der Baubeschreibung (Bezugsurkunde) verwiesen wird.

Inhaltlich muss eine Baubeschreibung Folgendes umfassen:

  • eine allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, gegebenenfalls des Haustyps und der Bauweise,
  • Art und Umfang der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe,
  • Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte,
  • gegebenenfalls Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik,
  • Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke,
  • gegebenenfalls die Beschreibung des Innenausbaus,
  • gegebenenfalls die Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen,
  • Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss,
  • gegebenenfalls eine Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlagen, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlagen.

Darüber hinaus hat die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauwerks zu enthalten. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, ist ihre Dauer anzugeben.



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