Besitzübergang

Juristisch ist zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden. Der Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Eigentum ist demgegenüber die umfassende Sachherrschaft über eine Sache. Ein notarieller Immobilienkaufvertrag sieht in der Regel vor, dass der Besitzübergang mit Kaufpreiszahlung erfolgt. Das Eigentum geht hingegen erst dann auf den Käufer über, wenn die Immobilie nach Kaufpreiszahlung im Grundbuch auf den Käufer umgeschrieben ist, was einige Wochen und Monate in Anspruch nehmen kann.

Besitzübergang



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