Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Immobilie. Dienstbarkeiten werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Man unterscheidet

vom

und

Jede Dienstbarkeit bedarf zur Eintragung und/oder Löschung im Grundbuch einer entsprechenden Bewilligung, die von einem Notar beglaubigt werden muss.

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