Digitaler Nachlass
Zum digitalen Nachlass gehören alle digital gespeicherten Daten eines Erblassers, insbesondere auch solche im Internet (z.B Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwörter für E-Mail Dienste, Internet-Plattformen wie Social-Media-Plattformen, Shopping-Seiten, Suchmaschinen, Digitalwährungen etc.). Auch hierzu können in einer (notariellen) letztwilligen Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament oder zwingend beurkundungsbedürftigen Erbvertrag) Regelungen getroffen werden.
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