Elektronisches Urkundenarchiv

Ab 2022 verwahren Notarinnen und Notare ihre Urkunden auch elektronisch. Hierzu besteht ein elektronisches Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer in Berlin, dass die sichere Aufbewahrung der Urkunden über 100 Jahre ermöglicht. Alle ab dem Jahr 2022 erstellten Urkunden werden vom Notar digitalisiert, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in der sogenannten elektronischen Urkundensammlung abgelegt. Zugleich treten das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis, die elektronisch im elektronischen Urkundenarchiv geführt werden, an die Stelle der Urkundenrolle sowie des Massen- und des Verwahrungsbruchs.



« Zurück Glossar & FAQ
Weitere Glossar Themen