Firmenänderung
Die Änderung der Firma einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Satzungsänderung. Eine solche bedarf der notariellen Beurkundung.
Bei jeder im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft ist eine Änderung des Gesellschaftsnamens / der Firma zum Handelsregister anzumelden (Handelsregisteranmeldung).
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