Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist eine Regelung im WEG-Recht, welche die Rechte und Pflichten der Mitglieder der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft im Innenverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern / Teileigentümern regelt.

Die Gemeinschaftsordnung enthält meist Regelungen zum Nutzungszweck der einzelnen Wohnungs-/Teileigentumseinheiten (Zweckbestimmung), zu Sondernutzungsrechten (beispielsweise an Pkw-Stellplätzen oder Gartenteilen), zur Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums sowie zur diesbezüglichen Kostentragung, zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, zu einem etwa aufzustellenden Wirtschaftsplan, rund um die Abhaltung und von und Abstimmung in Eigentümerversammlungen, zum Wiederaufbau bei Zerstörung, zu baulichen Veränderungen etc. Die Gemeinschaftsordnung ist meist bereits in der notariell zu beurkundenden Teilungserklärung.



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