Gemischte Schenkung (Immobilie)
Eine gemischte Schenkung einer Immobilie liegt vor, wenn eine Immobilie unter Wert, also letztlich teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich (als Schenkung) veräußert wird. Wie Kaufverträge über Immobilien und Immobilienschenkungen ist naturgemäß auch eine solche gemischte Schenkung zwingend notariell zu beurkunden.
« Zurück Notar Glossar