Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftervertrag (auch Satzung genannt) ist neben den für die jeweilige Gesellschaft maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen das grundlegende Regelwerk einer Gesellschaft. In ihm werden regelmäßig bestimmt:

  • die Firma der Gesellschaft,
  • der Sitz der Gesellschaft,
  • der Gesellschaftszweck.

Darüber hinaus sind oft Regelungen über die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach Außen, die Beschlussfassung unter den Gesellschaftern, das Ausscheiden von Gesellschaftern, die Gewinnverteilung etc. enthalten.

Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung einer geeigneten Satzung berät der Notar gerne.



« Zurück Glossar & FAQ