Grundstücksgleiches Recht

Ein grundstücksgleiches Recht ist ein dingliches Recht, das rechtlich einem Grundstück gleichgestellt ist. Grundstücksgleichen Rechte sind u.a. das Wohnungseigentum/Teileigentum nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Erbbaurecht



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