Gütergemeinschaft

Der eheliche Güterstand der Gütergemeinschaft ist der einzige in Deutschland durch notariellen (Beurkundungsbedürftigen) Ehevertrag wählbare Güterstand, in dem die Eheleute gemeinschaftliches Vermögen bilden. Sie hat zeichnet sich durch komplizierte gesetzliche Regelungen aus und hat gegenüber dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhebliche erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Nachteile. Deshalb sollte vor der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft stets eine eingehende Beratung durch den Notar erfolgen.



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