Handelsregister
In dem bei den Amtsgerichten geführten Handelsregister (HR) werden Kaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in elektronischer Form unter einer individuellen Handelsregisternummer geführt. Es besteht aus der Abteilung A (HRA) für Kaufleute und Personengesellschaften und der Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften.
Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar. Es genießt öffentlichen Glauben, so dass jedermann auf die Richtigkeit der dortigen Eintragungen vertrauen darf.
Eingetragen werden regelmäßig zumindest
- die Handelsregisternummer (HRA-Nr. oder HRB-Nr.)
- Firma
- der Sitz
- die inländische Geschäftsanschrift
- der Gesellschaftszweck
- die Rechtsform
- die Regelungen zur Vertretung nach Außen und die hierzu berufenen Personen samt Grundlage der Vertretungsbefugnis.