Identitätserklärung
Wird im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages nur eine noch nicht vermessene Teilfläche veräußert (Teilflächenkauf), muss bei Eigentumsumschreibung nach Vermessung und Teilung des Gesamtgrundstücks eine sogenannte „Identitätserklärung“ erfolgen. Inhalt dieser Erklärung ist, dass es sich bei dem nach Abschluss des Kaufvertrages vermessenen und neu gebildeten Teilgrundstück tatsächlich um die verkaufte Teilfläche handelt, insofern also Identität vorliegt. Zu Abgabe der Identitätserklärung werden zumeist der den Immobilienkaufvertrag / Teilflächenkauf beurkundete Notar und/oder dessen Mitarbeiter beauftragt und bevollmächtigt.
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