Inländische Geschäftsanschrift
Der Sitz einer Gesellschaft ist wird im Gesellschaftervertrag / in der Satzung der Gesellschaft zu regeln. Es ist die Stadt/Gemeinde, in der die Verwaltung der Gesellschaft geführt wird. Die inländische Geschäftsanschrift ist demgegenüber die tatsächliche Anschrift der Gesellschaft. Ihre Änderung ist zum Handelsregister anzumelden (Handelsregisteranmeldung).
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