Kauf und Abtretung von Geschäftsanteilen (GmbH-Anteilen) / Kauf- und Abtretungsvertrag
Geschäftsanteile an einer GMBH (GmbH-Geschäftsanteile) sind grundsätzlich übertragbar/abtretbar. Die Abtretung kann beispielweise durch Schenkung (durch Schenkungsvertrag), im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder auch entgeltlich (Tausch oder Kauf). In jedem Fall bedarf die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen der notariellen Beurkundung. Im Zusammenhang mit der Beurkundung und Vertragsabwicklung nimmt der Notar auch erforderliche Handelsregisteranmeldungen vor und reicht die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein.
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