Letztwillige Verfügungen

Letztwillige Verfügung ist der Oberbegriff für Anordnungen eines Erblassers für seinen Tod bzw. die Zeit danach. Die wichtigsten letztwilligen Verfügungen sind das Testament, das GEMEINSCHAFTLICHE Testament und der Erbvertrag. Letzterer bedarf stets der Beurkundung durch einen Notar. Die anderen letztwilligen Verfügungen können notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung hat folgende Vorteile:

« Zurück Notar Glossar