Letztwillige Verfügungen

Letztwillige Verfügung ist der Oberbegriff für Anordnungen eines Erblassers für seinen Tod bzw. die Zeit danach. Die wichtigsten letztwilligen Verfügungen sind das Testament, das GEMEINSCHAFTLICHE Testament und der Erbvertrag. Letzterer bedarf stets der Beurkundung durch einen Notar. Die anderen letztwilligen Verfügungen können notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung hat folgende Vorteile:

  • Es wird eine rechtliche Beratung im Vorfeld der Testamentsverfassung sichergestellt.
  • Es werden Formfehler vermieden.
  • Es werden rechtliche Fehler und auslegungsbedürftige Formulierungen vermieden.
  • Notarielle Testamente können schwerer angefochten werden.
  • Da der Notar sich vor Beurkundung einer letztwilligen Verfügung stets von der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Testierenden überzeugt, kann diese später nur schwer angezweifelt werden.
  • Notarielle Testamente gelangen in die amtliche Verwahrung, so dass das Auffinden im Todesfall sichergestellt ist.



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