Notar

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes (Amtsperson). Er ist daher – anderes als ein Rechtsanwalt – zur Neutralität verpflichtet. Im Einzelnen

Mit der notariellen Tätigkeit verbunden ist jeweils auch die vorbereitende Beratung, das Erstellen von Entwürfen und die Abwicklung notarieller Geschäfte.

Die Abrechnung der notariellen Tätigkeit erfolgt auf Basis des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG). Die Rahmenbedingungen für sämtliche Tätigkeiten des Notars – das Berufsrecht der Notare und die Vorschriften zur Regelung des Beurkundungsverfahrens – sind vor allem in der Bundesnotarordnung (BNotO), in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) und im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt.

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