Partnerschaftsvertrag

Die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten für die Zeit der Ehe wie auch darüber hinaus regelt das (in vielen Fällen und Punkten durch Ehevertrag abänderbare) Gesetz. Anders ist die bei nicht verheirateten Partnern. Auch diese können ihre Rechtsverhältnisse jedoch vertraglich – in einem Partnerschaftsvertrag – verbindlich regeln. Dies kann insbesondere dann ratsam sein, wenn solche Paare (nichteheliche Lebensgemeinschaften) gemeinsame Kinder bekommen oder größere Investitionen gemeinsam vornehmen, insbesondere gemeinsam eine Immobilie erwerben.

In einem Partnerschaftsvertrag können insbesondere Regelungen zu folgenden Themenkomplexen getroffen werden:

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