Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung wird oftmals als Bestandteil in eine (notarielle oder privatschriftliche) Vorsorgevollmacht aufgenommen, kann aber auch separat getroffen werden. In jedem Fall enthält sie Wünsche bzw. persönliche Handlungsanweisungen des Erstellers zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Ersteller im Falle eines Falles selbst nicht mehr Entscheidung fähig ist, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit. Im Falle der zu empfehlenden Aufnahme der Patientenverfügung in eine Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchsetzen. Zu einigen Maßnahmen muss dabei mindestens schriftlich und ausdrücklich ermächtigt werden. Fehlt es hieran, muss zur Umsetzung der Patientenverfügung von Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden.



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